Verschiedene Voraussetzungen sind für die Zucht notwendig. Im Rassezuchtverein sind diese definiert und festgelegt (www.kromfohrländer.de).

 

1. Körung - Zuchttauchlichkeitsprüfung des Hundes

 

- Besitz einer Ahnentafel

- Mindestalter 18 Monate

- Ausführliche erfolgte Gesundheitprüfung

- HFA Gentest (Hyperkeratose)

- EDTA Blut zur Einlagerung

- Tollwutimpfung

 

2. Züchterzulassung

 

- Teilnahme an Erstzüchtertagung

- Zuchstättenkontrolle

- Beantragung und Zulassung des Zwingernames (international geschützt)

 

3. Zuchtabsichtserklärung

 

- Bearbeitet und Vorschläge (Rüden) genehmigt durch den RZV

 

4. A-Wurf

 

- geboren am 09.12.2019

 

5. B-Wurf

 

- geboren am 19.03.2021

 

6. C-Wurf : In Planung....

 

    Geburt der Welpen ca. Ende September 23 / Abgabe der Welpen mit

    9-10 Wochen ca. Ende November/Anfang Dezember