Verschiedene Voraussetzungen sind für die Zucht notwendig. Im Rassezuchtverein sind diese definiert und festgelegt (www.kromfohrländer.de).

 

1. Körung - Zuchttauchlichkeitsprüfung des Hundes

 

- Besitz einer Ahnentafel

- Mindestalter 18 Monate

- Ausführliche erfolgte Gesundheitprüfung

- HFA Gentest (Hyperkeratose)

- EDTA Blut zur Einlagerung

- Tollwutimpfung

 

2. Züchterzulassung

 

- Teilnahme an Erstzüchtertagung

- Zuchstättenkontrolle

- Beantragung und Zulassung des Zwingernames (international    

   geschützt)

 

3. Zuchtabsichtserklärung

 

- Bearbeitet und Vorschläge (Rüden) genehmigt durch den RZV

 

4. A-Wurf

 

- geboren am 09.12.2019, 

 

5. B-Wurf

 

- geboren am 19.03.2021

 

6. C-Wurf

 

      geboren am 03.10.2023