Verschiedene Voraussetzungen sind für die Zucht notwendig. Im Rassezuchtverein sind diese definiert und festgelegt (www.kromfohrländer.de).
1. Körung - Zuchttauchlichkeitsprüfung des Hundes
- Besitz einer Ahnentafel
- Mindestalter 18 Monate
- Ausführliche erfolgte Gesundheitprüfung
- HFA Gentest (Hyperkeratose)
- EDTA Blut zur Einlagerung
- Tollwutimpfung
2. Züchterzulassung
- Teilnahme an Erstzüchtertagung
- Zuchstättenkontrolle
- Beantragung und Zulassung des Zwingernames (international
geschützt)
3. Zuchtabsichtserklärung
- Bearbeitet und Vorschläge (Rüden) genehmigt durch den RZV
4. A-Wurf
- geboren am 09.12.2019,
5. B-Wurf
- geboren am 19.03.2021
6. C-Wurf
- geboren am 03.10.2023